Friedhöfe der Ortsgemeinde

Friedhöfe in der Ortsgemeinde Niederkirchen

Der Ortgemeinderat von Niederkirchen möchte in naher Zukunft die Friedhöfe in Heimkirchen, Morbach, Wörsbach, Holbornerhof und Kreuzhof teilweise außer Betrieb stellen.

Was heißt das?

Ab 2026 können nur noch Ehepartner währen der noch laufenden Nutzungszeit in der Grabstätte des Ehepartners beigesetzt werden. Aufgrund der darauffolgenden Ruhezeit von 15 Jahren kann eine komplette Außerdienststellung demnach spätestens im Jahr 2065 erfolgen. Bis zu diesem Termin müssen die Friedhöfe weiter unterhalten und gepflegt werden.

Welche Kosten verursachen die Friedhöfe?

Die Ortsgemeinde Niederkirchen hat auf ihren sechs gemeindeeigenen Friedhöfen eine Fläche von 13.365 m², 5 Gebäude und 1050 m Einfriedungen zu unterhalten. 2023 wurden 74.495,00 € für die Unterhaltung veranschlagt. Aufgrund der Verschiebung geplanter Sanierungsmaßnahmen konnten die tatsächlichen Kosten auf 44.509,14 € gesenkt werden. Lediglich 27.000,91 € sind 2023 an Bestattungsgebühren eingenommen worden. Laut Kommunalrichtlinie müsste die Gemeinde die Gebühren massiv erhöhen, da eine Deckung der Unterhaltungskosten über die Gebührenordnung vorgeschrieben ist. Es ist abzusehen, dass die Unterhaltung insbesondere der kostenintensiven Friedhofsmauern in den kommenden Jahren für unsere Kommune ein essenzielles Problem darstellen wird, da auch diese Kosten in die Gebührenkalkulation einfließen. Ohne die vielen ehrenamtlichen Arbeitseinsätze auf unseren Friedhöfen wären die Auslagen jetzt schon um ein Vielfaches höher.

Friedhof als Kulturerbe

Friedhöfe sind aufgrund ihrer Gestaltung und Bepflanzung als immaterielles Erbe gelistet. Aktuell werden allerdings über 90% der Bestattungen in Urnenwiesengräbern vorgenommen, die keinerlei Pflege durch Angehörige bedürfen. Zurück bleibt auf dem Friedhofsgelände eine kleinere Wiesenfläche mit beschrifteten Platten. Lediglich an den Gedenktagen werden Blumen abgelegt, die allerdings durch die Friedhofsgärtner beseitigt werden müssen. Die Funktion des Friedhofs als sozialer Treffpunkt, Skulpturenpark oder ökologisch wertvolle Blühfläche ist weitestgehend weggebrochen. Mit jeder zurückgebauten Grabstätte schwindet das Kulturerbe.

Neue Gesetzeslage

Das Land Rheinland-Pfalz wird 2025 sein Bestattungsgesetz an den gesellschaftlichen Wandel in der Bestattungskultur anpassen. Seit Jahren steigt die Nachfrage nach Bestattung im Friedwald oder nach alternativen Bestattungsformen wie Flussbestattungen, Erinnerungsdiamanten oder der Möglichkeit Urnen zuhause aufzubewahren. Mit der neuen Gesetzgebung soll dies alles möglich werden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden die Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen weniger werden und dort wegen der hohen Unterhaltungskosten die Gebühren drastisch steigen, was die Belegungszahlen weiter reduzieren wird. Letztendlich dreht sich alles nur ums Geld – auch bei der Beerdigung.

Der überwiegende Teil der Gemeinderatsmitglieder sieht es als seine Pflicht an, nachfolgende Generationen vor genau dieser Kostenexplosion bei der Unterhaltung der Friedhöfe zu bewahren, die durch alternative Bestattungsformen verursacht wird. Beerdigung darf nicht zum Luxusgut werden, sondern auch für finanziell schwächer gestellte Personen bezahlbar bleiben.

Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, auf dem Friedhof in Niederkirchen den Unterstellraum der Kühlzellen in einen Trauerraum umzugestalten. Auch sind zukünftig in Niederkirchen Baumbestattungen möglich.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Ortsbürgermeister Wolfgang Pfleger

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