Dorferneuerungskonzept

 

Gesamtkonzept zur Dorfentwicklung für Niederkirchen

Dorferneuerungskonzept

Übersichtsplan

Erstes Treffen mit Jugendlichen in Niederkirchen

Bericht im Stadt- und Landkurier 36/2021

Dorferneuerungskonzept Niederkirchen

Was bisher geschah…

Liebe MitbürgerInnen von Niederkirchen,

Mitte Februar haben wir Ihnen erste Informationen zur Dorferneuerung in unserer Gemeinde zukommen lassen und um Ihre Anregungen gebeten.

Das war eine erste Kontaktaufnahme in Zeiten von Corona. Selbstverständlich ersetzt kein Newsletter ein persönliches Kennenlernen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung. Versprochen – wird nachgeholt, sobald es geht.

Bisher gibt es einige sehr interessante Rückmeldungen zu wichtigen Themen in Niederkirchen. Für Ihre rege Mitarbeit möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Da geht aber bestimmt noch mehr. Wir freuen uns auf weitere Meldungen

Zusammengefasst sind das bisher die wichtigsten Themen:

 Leben im Dorf

Niederkirchen mit seinen Ortsteilen ist ein lebens- und liebenswertes Dorf mit weitgehend intakten Strukturen. Dennoch wollen wir das Dorf weiterentwickeln – die bauliche Struktur, die Grünflächen, die Infrastruktur.

 Grün und Natur

Wie können wir die gesamte Gemeinde grüner und nachhaltiger gestalten? Wir wollen gemeinsam Ideen entwickeln, wie die Plätze und Freiflächen zukünftig ge- staltet werden können. Zusätzlich möchten wir mit Ihnen diskutieren, wo weitere „Freiflächen“ geschaffen werden können. Erste Ideen für mögliche Projekte sind bereits vorhanden.

 Soziales und Kulturelles

In der Gemeinde Niederkirchen bestehen bereits eine Vielzahl an Angeboten der ein- zelnen Vereine. Wir würden gerne den Zusammenhalt und die Kooperation der Vereine untereinander stärken und prüfen, welche Angebote für Jugendliche aber auch für Senioren geschaffen werden können. Um Angebote für Jugendliche und Senioren anbieten zu können, benötigen beide Gruppen ihren eigenen Treffpunkt. Auch bei diesem Thema wollen wir etwas bewegen.

  Wandern ist in, Spazierwege, Radfahren, Aktiv sein 

Gerade in Zeiten wie diesen stellen wir fest, wie wichtig Bewegung in frischer Luft ist. Und wie wichtig es ist, in einer tollen Landschaft zu leben und nicht in einer Stadt. Die Gemeinde Niederkirchen bietet ideale Voraussetzungen für ein Wander- und Radwegenetz mit „Aktivzonen“. Zudem besteht eine große Nachfrage junger Menschen nach Sport- und Freizeitmöglichkeiten.

Aus den Rückmeldungen und den ersten Gesprächen im Ort haben wir einen Konzeptentwurf mit ersten Maßnahmen erarbeitet. Dieser kann in Absprache mit Herrn Pfleger eingesehen werden.

Zudem haben wir zusammen mit dem Gemeinderat beschlossen, vier Arbeitsgruppen mit folgenden Schwerpunkten zu bilden

  • Bauen, Wohnen und Versorgung  (Paten: Wolfgang Pfleger, Marco Neu)
  • Grün, Natur und Klimaschutz   (Paten: Jürgen Christmann, Jürgen Lanzer)
  • Soziales     (Paten: Natascha Martin, Gundel Schäfer)
  • Wandern, Radfahren, aktiv sein   (Paten: Michael Fritz, Harald Weber)
Melden sie sich bitte bis 31.05.2021 bei Ihrem Bürgermeister Wolfgang Pfleger, oder einem der Paten, wenn sie bei einem dieser Themen mitarbeiten wollen: nur gemeinsam gibt es tolle Lösungen.

 

 

Dorfentwicklungsprogramm Niederkirchen

Mit Schreiben vom 21. April 2020 wurde der Gesamtgemeinde Niederkirchen durch den Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz Roger Lewentz unserem Zuwendungsantrag vom 17.9.2019 zum Dorferneuerungsprogramm 2020 stattgegeben.

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Vorsorglich haben wir bereits am 30.3.2020 bei der ADD einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt.

Dorfmoderation

Das sich auf die kommenden Jahre erstreckende Maßnahmenpakete beginnt in diesem Jahr mit einer Dorfmoderation. Mit deren Hilfe soll in Unterstützung einer neutralen Person als Moderator die Mitbürger aus Niederkirchen aktiv in die Dorfentwicklung eingebunden werden. Insbesondere die Einbindung von Kindern und Jugendlichen ist hier als Schwerpunkt in der Umsetzung zu berücksichtigen. Weitere Aktionspunkte der Moderation sind die gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökologischen Ebenen aller Ortsteile zu beleuchten. Besonders wichtig ist die Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger über ihr Dorf und seine Entwicklungschancen. Es sollen mit den Dorfbewohnern ortsspezifische Probleme erkannt und zukunftsorientierte Projekte geplant und selbstverständlich umgesetzt werden. Dabei wird der Moderator zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern die positiven Merkmale unserer Gemeinde herausstellen und Defizite benennen, Probleme erörtern und Ansätze für deren Lösung aufzeigen. Die bereits im August 2019 durchgeführte Zukunftswerkstatt ist hier in Zeiten der Kontaktbeschränkungen ein großer Vorteil in der Ausarbeitung eines für die Gesamtgemeinde erforderlichen Dorfentwicklungskonzeptes. Die Dorfmoderation ist aus Sicht des Landkreistages zwingende Voraussetzung, um die Bürgerinnen und Bürger für den zeitlich nachgelagerten Prozess der Dorferneuerung zu gewinnen.

Für 2021 ist bereits die Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes bewilligt.

Dorfmoderation:  

Gesamtkosten 14 994,00 €
Fördermittel 2020: 2 000,00 €
Fördermittel 2021: 10 000,00 €
Rest Gemeinde 2 994,00 €

Fortschreibung Dorferneuerungskonzept:    

Kosten 15 351,00 €
Förderung 2021 9 000,00 €
Rest Gemeinde 6 351,00 €

Dorferneuerung (Schwerpunktgemeinde)

Im Anschluß an die Moderationsphase kann die Gemeinde den Antrag auf Annerkennung als Schwerpunktgemeinde stellen.

Erst wenn das Dorferneuerungskonzept fertig ist und die Maßnahmen darin aufgenommen wurden, können diese über die Dorferneuerung gefördert werden.

 

Mögliche Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

  • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von ökologisch oder landespflegerisch sowie typisch ländlich und traditionell geprägter bedeutsamer Bereiche sowie Maßnahmen, die die Einbindung der Dörfer in die Landschaft verbessern;
  • naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe zur Unterstützung der ökologischen Vielfalt im Dorf;
  • Aufwendungen für den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für bestandsgefährdete sowie dorftypische Tier- und Pflanzenarten;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen; umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger;
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert;

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.