ZUKUNFTSINITIATIVE Niederkirchen/ALTE WELT e.V.

Zukunftsinitiative stellt sich vor!

Aktionen für Niederkirchen mit all seinen Ortsteilen

Zukunftsinitiative Niederkirchen / ALTE WELT e.V.

Gründungsversammlung am 6.Mai 2021

Wegen Corona Online-Gründungsversammlung mit 29 Teilnehmern

Besonderheit Satzung: Alle 4 Ortsteile sollen in der Vorstandschaft vertreten sein

                                     Der Verein bedient sich der Zukunftswerkstatt in der alle Bürger*innen mitmachen können (Kein Vereinszwang)

                                     Zweck des Vereins ist die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Ortsgemeinde Niederkirchen

Beitrittserklärung ZIN

Im ersten Jahr ihres Bestehens wurden von der ZIN folgende Projekte umgesetzt, bzw. begonnen, für die z.T. erfolgreich Anträge auf finanzielle Unterstützung durch das LEADER-Programm gestellt wurden:

–      Schulgarten (Zusammenarbeit mit Förderverein der Grundschule) (1.500 € Fördermittel durch LEADER) https://gemeinde-niederkirchen.de/schulgarten

Aus eigener Finanzierung, Spenden etc.:

  • Pflanzaktionen am Pumptrack, am Grünabfallplatz, auf den Friedhöfen etc.
  • Finanzierung des gemeindlichen Bürgerbriefs (Schon 5. Ausgabe) https://gemeinde-niederkirchen.de/buergerbriefe
  • Sommerferienprogramm https://gemeinde-niederkirchen.de/ferienprogramm
  • Finanzierung der Weihnachtspräsente für die über 80jährigen Gemeindeglieder
  • Pumptrack (Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde) 11.200.- € Spende an die Gemeinde
  • Bücherbasar 27.März (2.000.- Spende an Ukrainehilfe)
  • Wildwuchsrunde (monatliche Vorträge zu Themen rund um Natur, naturnahe Gärten)
  • Pflanzenbörse am 24. April (Spende an Grundschule für Schulgarten)
  • E-Mobilitätstag am 7. Mai
  • Vortrag zum Wasser am 19. Mai: Nitrat, Spurenstoffe, Mikroplastik & Co. – wie können wir           unser Wasser retten?
  • Teilnahme an der Schlemmerwanderung am 19. Juni mit einem Kuchenstand

In Planung:

  • Senioren-Besuchskreis
  • Repaircafe
  • Übersichtstafel und weitere Rastplätze für die 5-Berge-Tour
  • Übersichtstafeln für das gesamte Wanderwegenetz der Ortsgemeinde, evtl. auch eine Wanderkarte mit allen 4 Wanderwegen der Ortsgemeinde
  • Wassertretbecken
  • Info-Veranstaltungen zum Thema Energie
  • Jahreskalender Niederkirchen mit Veranstaltungshinweisen

 

 

Kostenlose Pflanzenpflegeberatung und Bodenanalyse in Niederkirchen!

Am 2. Oktober 2021 finden Sie von 10 – 18 Uhr einen Infostand vor dem Wasgau in Niederkirchen.

Gesunde, kräftige Pflanzen tragen wesentlich zur Lebensqualität in unserer Gemeinde bei. Doch nicht jede Pflanze gedeiht überall gleich gut.

Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Bodenanalyse an, durch die Sie erfahren, wieviel Nährstoffe in Ihrem Boden sind und wie hoch der pH-Wert ist. Dazu bekommen Sie Tipps, wie Sie den Boden verbessern können.

Wenn Sie bei Pflanzen Probleme haben und Krankheiten vermuten, dann bringen Sie kranke Pflanzenteile mit zum Beratungsstand. Dort erfahren Sie, um welche Krankheit oder welchen Schädling es sich handelt und was Sie dagegen machen können.

Für die Bodenanalyse bringen Sie bitte 1 l feuchten Gartenboden mit.

So wird eine Bodenprobe entnommen:

Von Ihrem Gemüsegarten nehmen Sie mit dem Spaten ca. 15 cm tief, an 5 verschiedenen Stellen Erde heraus, mischen sie und bringen davon 1 l zum Infostand. So verfahren Sie auch bei Ziergarten und Rasen und bringen alles getrennt mit.

Nehmen Sie diese Beratung in Anspruch – zu Ihrem eigenen Wohl und dem der Umwelt!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Infostand! (ein Angebot der Zukunftsinitiative Niederkirchen/ALTE WELT e.V.)

Zukunftsinitiative Niederkirchen/ALTE WELT e.V.

Logo Gemeinde Niederkirchen

Am Donnerstag, 06.Mai.2021 trafen sich interessierte Bürger*innen unserer Gemeinde zur Gründung des neuen Vereins „Zukunftsinitiative Niederkirchen/ALTE WELT e.V.“.

Vor dem Hintergrund der Pandemie bedingten Restriktionen wurde die Vereinsgründung virtuell, als Videokonferenz, durchgeführt.

Ortsbürgermeister Wolfgang Pfleger konnte unter den zahlreichen Teilnehmer*innen auch den Verbandsbürgermeister der VG Otterbach-Otterberg, Herrn Harald Westrich, begrüßen, der im weiteren Verlauf der Veranstaltung als Vorsitzender des Wahlausschusses die Wahl der Vereinsgremien moderierte.

In seinen Ausführungen ging Wolfgang Pfleger nochmals auf die Bedeutung und die Vorteile solch eines Vereins ein. Insbesondere im Hinblick auf die in den kommenden Jahren zu organisierende Dorferneuerung und Dorfentwicklung nimmt die „Zukunftsinitiative…“ eine zentrale Rolle ein. Hierbei ermöglicht der Verein vor allem einen vereinfachten und beschleunigten Zugang zu den jeweiligen Fördergeldern.

Darüber hinaus bietet die „Zukunftsinitiative…“ durch den Status der Gemeinnützigkeit nicht nur für Privat- sondern auch für Juristische Personen (Unternehmen, Gewerbe- und Handwerksbetriebe u. ä.) eine steuerlich attraktive Möglichkeit, die Gemeinde finanziell und materiell zu unterstützen (Beiträge, Spenden u. ä.).

Gemäß Vereinssatzung wurde bei den Wahlen darauf geachtet, dass alle vier Ortsteile mit mindestens einem Vertreter/einer Vertreterin in der Vorstandschaft berücksichtigt sind. So erfüllt der Verein auch eine integrative Aufgabe, damit die Ortsteile noch enger zusammenwachsen.

Die Wahlen erbrachten folgendes Ergebnis:

  • Vorstandsvorsitzender:     Wolfgang Pfleger              (Heimkirchen)
  • Stellvertreterin:                 Annelie Wirth                    (Niederkirchen)
  • Schriftführerin:                 Cäcilia Brendieck-Worm (Niederkirchen)
  • Kassenwartin:                  Andrea Kaiser                   (Niederkirchen)
  • Beisitzer*in:                      Simon Kreischer               (Wörsbach)
  •                                         Natascha Martin                (Morbach)
  •                                         Stefan Geyer                     (Wörsbach)
  • Kassenprüfer:                  Harald Weber                    (Morbach)
  •                                         Jonas Drensek                  (Wörsbach).

Im Anschluss erfolgte der Beschluss über die jährlichen Mitgliedsbeiträge, die bewusst sehr familienfreundlich festgelegt wurden, um generationsübergreifende Mitgliedschaften zu fördern:

Einzelpersonen:          12,– EUR p.a.

Familien:                     20,– EUR p.a.

Juristische Personen: 50,– EUR p.a.

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und sieht seine Hauptaufgabe in der Stärkung der Zukunftsfähigkeit aller Ortsteile der Gemeinde Niederkirchen, insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Dorferneuerung.

Zur Verwirklichung der Vereinszwecke bedient sich der Verein seiner Zukunftswerkstatt.

Diese entwickelt neue Ideen, plant und organisiert die jeweiligen Projekte und Veranstaltungen. Die Zukunftswerkstatt sieht sich als offener Treffpunkt, zu dem alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederkirchen eingeladen sind, auch wenn er/sie kein Vereinsmitglied ist.

In diesem Zusammenhang richtet der Verein einen Appell an die gesamte Bürgerschaft der Gemeinde mit der Bitte sich aktiv zu beteiligen. Analog zur Besetzung der Vorstandschaft sollten auch in der Zukunftswerkstatt möglichst viele Bürger und Bürgerinnen aus allen Ortsteilen und allen Altersgruppen aktiv mitwirken.

Um eine Vorstellung zu gewinnen, was genau in der Zukunftswerkstatt umgesetzt werden soll, sind nachfolgend beispielhaft einige Projekte aufgeführt:

  • Pflege öffentlicher Einrichtungen (Grünanlagen, Spielplätze, Denkmäler etc.)
  • Aktivitäten für Kinder und Jugendliche:
  • Schulgarten, Ferienprogramm, Jugendtreffpunkt/Jugendclub, Workshops etc.
  • Seniorennachmittage, Nachbarschaftshilfe für Senioren, barrierefreie Bürgerhäuser
  • Naturkundliche Aktivitäten:
  • Baumschnittkurse, Streuobst-/Keltertage, Sammelbestellung von Sträuchern und Bäumen, Erschließung und Unterhaltung von Streuobstwiesen, Pflege von Biotopen
  • Bildungsangebote für Klimaschutz, Energie, Nachhaltigkeit und Ernährung
  • Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und Ortsverschönerung
  • Kulturelle Angebote: Planung und Organisation von Konzerten, Vorträgen, Kleinkunst
  • Erschließung und Unterhaltung von Wanderwegen, Lehrpfaden, Wanderparkplätzen und Nordic Walking Strecken
  • Erstellung und Herausgabe von Bürgerbriefen
  • Pflege und Erweiterung der gemeindlichen Internetpräsenz

Im Hinblick auf die Vielfalt der Projekte sollte für alle Interessierten etwas dabei sein, das deren Neigungen und Fähigkeiten entspricht.

Für dieses ambitionierte und herausfordernde Programm wird jede helfende Hand benötigt. So hat gerade die jüngere Generation nunmehr die Möglichkeit aktiv die Zukunft unserer Gemeinde mitzugestalten.

 

 

Satzung des Vereins Zukunftsinitiative Niederkirchen/ALTE WELT e.V.

Verein zur ideellen und materiellen Förderung der Gemeinde Niederkirchen
  §1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen „Zukunftsinitiative Niederkirchen/ALTE WELT e.V.“ und hat seinen Sitz in Niederkirchen, Kreis Kaiserslautern
  2. Die Anschrift des Vereins ist die Anschrift des 1. Vorsitzenden
  3. Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
  4. Zweck des Vereins ist die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Niederkirchen im Kontext des Leitbildes des ALTE WELT Projekts
  5. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:
    • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
    • Förderung von Bildung
    • Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit
    • Förderung von Kunst und Kultur
    • Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung.
    • Förderung des Naturschutzes und Landschaftspflege i. S. des Bundesnaturschutzgesetzes, der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes.
    • Förderung des Klimaschutzes und der ökologischen Nachhaltigkeit
  1. Zur Verwirklichung der Vereinszwecke bedient sich der Verein seiner Zukunftswerkstatt, wie in der Anlage zur Satzung aufgeführt. Diese entwickelt neue Ideen, plant und organisiert die jeweiligen Projekte und Veranstaltungen. Die Zukunftswerkstatt sieht sich als offener Treffpunkt, zu dem jeder interessierte Bürger der Gemeinde Niederkirchen eingeladen ist, auch wenn er kein Vereinsmitglied ist. Die Zukunftswerkstatt ist offen für jeden, der mitmachen möchte und sich mit neuen Ideen und Engagement einbringt.
§ 3 Finanzierung der Vereinsaufgaben/Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, dessen Höhe und Zahlungsweise von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen wird. Er kann seine Aufgaben zusätzlich durch Förderbeiträge und Spenden seiner Mitglieder und Dritter finanzieren.
  2. Die Mittelbeschaffung zur Umsetzung des Vereinszwecks gehört zu den Aufgaben des Vereins.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im Falle des Ausscheidens haben die Mitglieder keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Von juristischen Personen ist ein/e Ansprechpartner/in zu benennen, der das Mitglied
  2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitragserklärung unter Anerkennung der Rechte und Pflichten der Satzung erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
  3. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen
  4. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die den Verein „Zukunftsinitiative Niederkirchen/ALTE WELT e.V.“ unterstützen wollen. Fördernde Mitglieder haben kein
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod bzw. Auflösung oder Insolvenz, schriftliche Kündigung oder durch Ausschluss.
  2. Die Kündigung ist mit vierteljährlicher Frist zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
  3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, im Falle einer schweren Schädigung des Ansehens oder der Belange des Vereins, bei beharrlicher Zuwiderhandlung gegen die Vereinszwecke oder aus anderem wichtigen Grund, insbesondere bei einem Beitragsrückstand ab 2 Jahresbeiträgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Mitgliederversammlungen und Wahlen teilzunehmen.
  2. Die Mitglieder verpflichten sich, den Zweck des Vereins zu fördern und in seinen gemeinnützigen Bestrebungen zu unterstützen. Ferner verpflichten sich die Mitglieder zur Zahlung des von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beitrages.
§ 7 Organe

     Organe des Vereins sind:

    1. Die Mitgliederversammlung
    2. Der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ des Vereines.
  2. Sie wird vom Vorstand nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen.
  3. Sie findet in der Regel einmal jährlich, spätestens bis 30.06., statt. Nach Beschluss durch den Vorstand kann die Mitgliederversammlung auch online stattfinden.
  4. Sie ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung erfolgen. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein bekanntgegebene Anschrift (auch elektronische Anschrift) gerichtet ist.
  6. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich zugegangen sein.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
    • die Genehmigung der Rechnungslegung und die Entlastung des Vorstandes
    • die Wahl und Abberufung des Vorstandes gemäß § 9 Abs. 4
    • die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
    • Satzungsänderungen
    • Ernennung von Ehrenmitgliedern
    • die Auflösung des Vereines
    • das kulturelle Rahmenprogramm
    • die Wahl der Kassenprüfer
  8. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  9. Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
  10. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter.
  11. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Es ist nur eine Wiederwahl möglich.
§ 9 Vorstand 
  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
  2. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Vergütung.
  3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und den Kassenwart vertreten. Jeder vertritt allein.
  4. Der Vorstand wird auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist der Vorstand berechtigt, für die laufende Amtsperiode kommissarisch ein neues Mitglied zu bestellen.
  5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet sein Vermögen. Ihm obliegen alle Aufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen werden.
  6. Der Vorstand ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von acht Tagen einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Die Ladungsfrist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden. Die Vorstandssitzung kann als Videokonferenz abgehalten werden.
  7. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
§ 10 Niederschriften 
  1. Über die Sitzungen der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden des Vorstandes und dem Protokollführer zu unterzeichnen
  2. Die Niederschriften sind durch die jeweiligen Organe zu genehmigen.
§ 11 Auflösung des Vereins 
  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt sein Vermögen an die Gemeinde Niederkirchen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 12 Inkrafttreten 
  1. Die von der Mitgliederversammlung am xx.xx.2021 beschlossene und am xx.xx.2021 geänderte Satzung tritt nach Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

 

 

 

…………………………..

 

Zukunftswerkstatt der ZUKUNFTSINITIATIVE Niederkirchen/ALTE WELT e.V.

 

 

Die Zukunftswerkstatt dient zur Verwirklichung der Vereinszwecke:

  1. Gemeinschaftsfördernde Maßnahmen:

Pflege öffentlicher Einrichtungen (Grünanlagen, Spielplätze, Denkmäler etc.), Pflanzaktionen, Umwelttage

  1. Aktivitäten für Kinder und Jugendliche:

Schulgarten, Ferienprogramm, Dorfspielewagen, Freizeitangebote, Jugendsozialarbeit, Jugendtreffpunkt/Jugendclub, Infoveranstaltungen und Workshops.

  1. Aktivitäten für Senioren:

Seniorennachmittage, Infoveranstaltungen (Sichere Wohnung, Rente, Pflege, Gesundheit) Benennung und Unterstützung eines Seniorenbeauftragten (Kümmerer) in jedem Ortsteil, als Anlaufstelle insbesondere für alleinstehende Senioren ohne Familie zur Koordination von Nachbarschaftshilfe.

Barrierefreie Bürgerhäuser

Errichtung und Unterhaltung barrierefreier Wanderwege.

  1. Mehrgenerationenaktivitäten:

Spiele- und Beschäftigungsnachmittage für Senioren gemeinsam mit Kindern. Unterstützung der Gemeinde zur Errichtung einer Spielscheune, als Schlechtwetterangebot für Kinder mit integriertem Seniorentreffpunkt im Erzähl Café.

Aufbau und Unterstützung eines Generationennetzwerkes (Caring Comunity)

  1. Naturkundliche Aktivitäten: Baumschnittkurse, Streuobst- und Keltertage Geführte Themenwanderungen Sammelbestellung für Sträucher, Bäume u. ä.
  2. Mehrgenerationenprojekte für Klima und Naturschutz: Dorfgarten, Erschließung und Unterhaltung von Streuobstwiesen Pflege von Biotopen

Veranstaltung zum Tag des Baumes (25.04.) Baumpflanzaktionen für Neugeborene Förderung von Baumpatenschaften

  1. Bildungsangebote für Klimaschutz, Energie, Nachhaltigkeit, Natur- und Heimatkunde und Ernährung:

Unterstützungsleistung bei der Vermarktung regionaler Produkte

Ausrichtung von Informationsveranstaltungen zur Nutzung regenerativer Energieformen (z.B. E-Mobilitätstage, Heizungssanierungen, etc.)

Unterstützung der TH Bingen bei der Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes Beratung von Gartenbesitzern

Vorträge durch Experten Diskussionsrunden, Vorträge, Filme.

  1. Bildungsangebote für Familien:

Unterstützung für Stützpunkt der Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule vor Ort. Stärkung des KITA und Schulstandortes

  1. Kulturelle Angebote:

Planung und Organisation von Konzerten, Ausstellungen, Vorträgen und Kleinkunst Ausrichtung Weindorf, Weihnachtsdorf u. ä.

 

  1. Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung:

Förderung der Digitalisierung, Fortschreibung und Ergänzung der Dorfchronik. Motivation der Bevölkerung zur Bereitstellung von historischen Fotos und Geschichten/Anekdoten Förderung und Unterstützung traditioneller Dorffeste

Förderung der Tradition als Musikantendorf (Morbach, Niederkirchen) Sprachförderung Dialekt

Vorträge zur Dorfgeschichte

Erschließung und Unterhaltung von Wanderwegen

Erschließung und Unterhaltung von Lehrpfaden (Baum-, Kräuter- Natur-) Erschließung und Unterhaltung von Wanderparkplätzen

Unterhaltung der Nordic Walking Strecken

Installation von Informationstafeln an zentralen Punkten Errichtung und Unterhaltung von Kneipp Anlagen in den Ortsteilen

  1. Informelle Angebote:

Erstellung und Herausgabe von Gemeindebriefen

Pflege und Erweiterung der gemeindlichen Internetpräsenz

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