Vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Vorsorgen mithilfe von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Tritt der Fall ein, dass Sie durch einen plötzlichen Unfall, eine Krankheit oder auf anderem Wege Ihr Bewusstsein bzw. Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, so muss eine andere Person anstehende Entscheidungen für Sie treffen. Entgegen der landläufigen Meinung dürfen Ehepartner, Kinder oder andere nahestehende Angehörige nicht automatisch Entscheidungen für Sie vornehmen.
Sorgen Sie jetzt vor, und bestimmen Sie, wer in solchen Fällen, wie für Sie entscheidet.
In einem Vortrag am 16.07.2026 um 18:00 Uhr im Foyer der Westpfalzhalle Niederkirchen erläutert Christian Simunic vom SKFM Betreuungsverein die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge und die Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung.
